Die Spendenabsetzbarkeit

Als Inhaber eines Spendenbegünstigungsbescheides vom Bundesministerium für Finanzen muss GAiN Austria hohe Standards erfüllen.
Jährlich werden wir durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und auf Grund dessen Ergebnis wird die Spendenabsetzbarkeit jeweils für ein weiteres Jahr verlängert.

 

Auszug aus dem Spendenbegünstigungsbescheid des BMF Österreich:

"Dem Antrag des Vereins 'Global Aid Network Austria (in der Folge kurz GAiN Austria genannt)' vom 25.11.2013 auf Feststellung der Voraussetzungen des § 4a Abs.2.Z.3 lit. a bis c EStG wird stattgegeben und festgehalten, dass die Voraussetzungen des § 4a Abs.2.Z.3 lit. a bis c EStG vorliegen und der Antragsteller mit Wirksamkeit ab 4.12.2013 zum begünstigten Empfängerkreis der mildtätigen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen gemäß § 4a Abs.2.Z.3 lit. a bis c EStG gehört.

Die Registrierungsnummer lautet: SO 2419

Ihre Spenden werden, jeweils für das vergangene Jahr, automatisch an das Finanzamt gemeldet, damit Sie in den Genuss der Steuerbegünstigung kommen. Dazu benötigen wir Ihren vollen Namen (so wie Sie bei den Behörden registriert sind) und Ihr Geburtsdatum.